(pm/ea) – Aufgrund der seit 1. Januar 2025 geltenden neuen Rechtslage kam und kommt es zu Änderungen bei der Bewertung der Grundstücke. Gleichzeitig wird auch die Festsetzung der Grundsteuern den neuen gesetzlichen Regelungen angepasst. Die Grundsteuerbescheide aus dem Jahr 2024 haben gesetzlich mit dem 31.12.2024 ihre Gültigkeit verloren.
Alle Steuerpflichtigen zur Grundsteuer erhalten für das Steuerjahr 2025 neue Grundsteuerbescheide von der Stadt Bruchköbel. Der Versand dieser Bescheide erfolgt im Januar 2025.
Bevor sie nicht ihren neuen Grundsteuerbescheid für 2025 erhalten haben, werden steuerpflichte Bürgerinnen und Bürger gebeten, keine Grundsteuer an die Stadt Bruchköbel zu überweisen. Bank-Daueraufträge sollten nach Erhalt des Bescheides an die neuen Beträge angepasst werden. Wurde ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, ist nichts weiter zu tun. Der Einzug wird automatisch mit dem korrekten Betrag durchgeführt. Wer ab 2025 den Lastschrifteinzug durch die Stadt Bruchköbel wünscht, findet auf der Homepage der Stadt (www.bruchkoebel.de) den entsprechenden Vordruck.
Weiterhin weist die Finanzabteilung der Stadt darauf hin, dass die Festsetzungen der Grundsteuer ab 2025 auf Grundlage der bisher bereitgestellten Daten vom Finanzamt erfolgt. Es ist deshalb möglich, dass Änderungen für die Grundsteuer ab 2025 noch nicht vorliegen. Nach der Bereitstellung durch das Finanzamt wird den steuerpflichtigen Bürgerinnen und Bürgern ein Steuerbescheid übersandt. Sofern zu viele Steuern gezahlt wurden, erfolgt eine Rückerstattung.
Die Grundsteuer setzt sich aus dem Hebesatz der Gemeinden und dem Grundsteuermessbetrag zusammen. Für Rückfragen zu dem durch das Finanzamt individuell ermittelten Grundsteuermessbetrages für das jeweilige Grundstück ist ausschließlich das zuständige Finanzamt zuständig.