(pm/ea) – In jeder hessischen Gemeinde gibt es ein Schiedsamt und die Aufgaben des Schiedsamts werden ehrenamtlich von einer Schiedsfrau oder einem Schiedsmann wahrgenommen. Auch in Erlensee schlichtet eine ehrenamtliche Schiedsperson schon seit vielen Jahren erfolgreich Konflikte, verhindert, dass Streitigkeiten eskalieren und trägt damit dazu bei, dass sowohl die Gerichte als auch das Miteinander der Konfliktparteien nicht belastet werden.
Im Dezember endet die Amtszeit der langjährigen Schiedsperson, daher ist durch die Stadtverordnetenversammlung Erlensee wieder eine neue Schiedsperson für eine Amtszeit von 5 Jahren zu wählen.
Die Aufgabe der Schiedspersonen ist die außergerichtliche Streitbeilegung bei zivilrechtlichen Auseinanderetzungen. Nach dem Motto “Schlichten ist besser als Richten” greifen die Schiedsamtspersonen nicht regulierend in den Konflikt ein, sondern sie vermitteln, ähnlich wie ein Schiedsrichter, als Mediatoren zwischen den Beteiligten. Dabei legen Schiedsleute großen Wert darauf, den sozialen Frieden wiederherzustellen und gemeinsam eine Lösung zu finden. So können Streitigkeiten über Grillgeruch auf dem Balkon, das Herbstlaub vom Nachbargrundstück, den Parkplatz oder Ruhestörung oftmals beigelegt werden, ohne dass aufwändige und teure juristische Verfahren angestrebt werden müssen. Die Gebühren für eine Schlichtungsverhandlung sind mit unter 100 Euro überschaubar und die außergerichtliche Einigung in Form eines Vergleichs ermöglicht, dass sich die Beteiligten wieder auf Augenhöhe begegnen können.
Für die Ausübung dieses Ehrenamtes sind wertvolle Schlüsselqualifikationen gefragt wie Menschenkenntnis, Lebenserfahrung, Kommunikationsgeschick, Einfühlungsvermögen, Geduld und ein offenes Ohr. Schiedspersonen sollen bei Beginn der Amtsperiode das dreißigste Lebensjahr vollendet und das fünfundsiebzigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Sie sollen die Fähigkeit besitzen, öffentliche Ämter bekleiden zu können, nicht unter Betreuung stehen und keine fremden Rechtsangelegenheiten betreiben, wie z.B. als Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte Notare. Auch bei der Polizei im Vollzugsdienst tätige Beamte können in Hessen nicht in dieses Ehrenamt gewählt werden.
Fortbildungen des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen vermitteln den Schiedspersonen das notwendige Fachwissen für das Ehrenamt der Schiedsperson; juristische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Sollten im Verlauf der Mediation/Schlichtungsverhandlung Fragen auftauchen, die eine Schiedsperson ad hoc nicht klären kann, sind die zuständigen Ansprechpartner beim Amtsgericht gerne behilflich.
Auch der zeitliche Aufwand für dieses abwechslungsreiche Ehrenamt ist überschaubar und kann gut mit beruflichen und privaten Verpflichtungen in Einklang gebracht werden. Die Sachkosten des Schiedsamtes werden von der Stadt getragen und ein Amtsraum steht ebenfalls zur Verfügung. Erst kürzlich hat die Stadtverordnetenversammlung Erlensee sogar eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung für die Schiedspersonen in Erlensee beschlossen.
„Sollten wir Ihr Interesse an der ehrenamtlichen Tätigkeit als Schiedsperson geweckt haben und Sie die geforderten gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, können Sie sich bis zum 30. Dezember 2024 beim Magistrat der Stadt Erlensee, Postfach 1180, 63518 Erlensee oder gerne auch per Mail an rathaus@erlensee.de bewerben. Die Bewerbung muss den vollständigen Namen (Vor- und Nachname), das Geburtsdatum, den Geburtsort, die Berufsbezeichnung sowie den Wohnort und die Straße enthalten. Wir bitten zudem um eine kurze Begründung, warum Sie dieses Ehrenamt ausüben möchten und was Sie für die Ausübung qualifiziert“, so die Stadtverwaltung Erlensee abschließend in der Pressemitteilung.
Weitere Informationen und alle zu erfüllenden Voraussetzungen in Bezug auf das Ehrenamt der Schiedsperson unter www.schiedsamt.de/startseite.
