Amtliche Bekanntmachung der Stadt Erlensee

E i n l a d u n g  zur JHV Jagdgenossenschaft Erlensee

Gemäß § 7 der Satzung der Jagdgenossenschaft Erlensee lade ich hiermit alle Eigentümerinnen und Eigentümer von nicht eingefriedeten Grundstücken der Gemarkungen Langendiebach und Rückingen zur 44. Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Erlensee für Mittwoch, 11.12.2024, 19:30 Uhr, in den kleinen Saal der Erlenhalle, Am Rathaus 22, 63526 Erlensee herzlichst ein.

Tagesordnung:

1. Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Bericht des Jagdvorstandes
3. Verwendung der Jagdpacht 2023
4. Neuregelung Wildschadenersatz
5. Verschiedenes

Ich bitte, wenn möglich, um persönliches Erscheinen. Bei Verhinderung kann sich gemäß § 9 (3) der Satzung der Jagdgenossenschaft Erlensee jede Genossin und jeder Genosse vertreten lassen. Die Vertretung kann wahrgenommen werden durch ein Kind, einen Ehegatten, ein Elternteil oder einen anderen Genossen, sofern diese voll geschäftsfähig und mit einer schriftlichen Vertretungsvollmacht ausgestattet sind. Im Vertretungsfall ist die von der Genossin oder dem Genossen unterschriebene Vertretungsvollmacht und der Personalausweis des Bevollmächtigten beim Einlass vorzulegen.

Erlensee, 13.11.2024

Stefan Erb
Jagdvorsteher

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