(pm/ea) – Bei einem Schaf in einer Tierhaltung in der Stadt Hanau ist kürzlich das Virus der Blauzungenkrankheit (BTV Serotyp 3) durch das Landeslabor in Gießen nachgewiesen worden. Für die Landwirte im Main-Kinzig-Kreis ändert sich durch den BTV-3-Virusnachweis nichts.
Wie das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Main-Kinzig-Kreises erklärt, war der Freiheitsstatus des Landes Hessen in Bezug auf die Blauzungenkrankheit bereits durch den Nachweis der Infektion im Vogelsbergkreis am 8. Juli 2024 verloren gegangen und führte zu Beschränkungen bei der Verbringung von empfänglichen Tierarten aus Hessen.
Empfänglich für das Virus sind die meisten Wiederkäuerarten, für den Menschen stellt das Virus jedoch keine Gefahr dar. Fleisch und Milch sowie daraus hergestellte Erzeugnisse können ohne Bedenken verzehrt werden. Das Blauzungenvirus wird über kleine, blutsaugende Stechmücken (Gnitzen) übertragen. Im Regelfall handelt es sich bei der Blauzungenkrankheit um eine akut verlaufende Krankheit, die zu hohen Verlusten im Tierbestand sowie langwierigen Krankheitsverläufen und starkem Milchrückgang führen kann. Daher empfiehlt das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz, alle empfänglichen Tiere – sowohl gesunde als auch die erkrankten – prophylaktisch mit einem insektenvertreibenden Mittel (Repellent) zu behandeln. Mücken die das Virus in sich tragen, können mit dem Wind über viele Kilometer getragen werden und weitere Tiere infizieren.
Zusätzlich empfiehlt das Veterinäramt die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit. Tierhalterinnen und Tierhalter nehmen dazu Kontakt zu ihrem behandelnden Tierarzt oder Tierärztin auf. Die Tierseuchenkasse zahlt auf Antrag einen Zuschuss von drei Euro je Impfdosis für Rinder und von zwei Euro je Impfdosis für Schafe und Ziegen.
In Deutschland gilt die Blauzungenkrankheit als anzeigepflichtige Tierseuche. Wer Tiere hält, ist also dazu verpflichtet, auch den Verdacht auf BTV beim Veterinäramt zu melden. Auffällige Symptome sind zum Beispiel hohes Fieber, Fressunlust, Speicheln, eine geschwollene Zunge, die in seltenen Fällen bläulich verfärbt sein kann, sowie Lethargie und geschädigte Schleimhäute. Bemerken Tierhalterinnen und Tierhalter eine solche Symptomatik, sollten sie die betroffenen Tiere isolieren und tierärztlich untersuchen lassen.
Eine Tötung der an BTV erkrankten Tiere aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung ist nicht erforderlich. Daher kann durch die Tierseuchenkasse auch keine Entschädigung für an BTV verendete oder getötete Tiere geleistet werden.
Weitere Informationen zu BTV finden Interessierte unter https://landwirtschaft.hessen.de/tierschutz-und-tierseuchen/tierseuchen/blauzungenkrankheit und https://www.mkk.de/buergerservice/lebenslagen_1/natur_umwelt_landwirtschaft_tierschutz/39_veterinaer__und_verbraucherschutz_1/tierseuchenbekaempfung/index_tierseuchenbekaempfung.html