Jahresabschluss des Zweckverbandes Entwicklung Fliegerhorst Langendiebach für das Haushaltsjahr 2015
Aufgrund der §§ 113 und 114 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142); zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90) hat die Verbandsversammlung am 26.06.2024 folgenden Beschluss gefasst:
Der vom Amt für Prüfung und Revision des Main-Kinzig-Kreises geprüfte Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2015 wird gem. § 113 HGO und § 6 der Zweckverbandssatzung beschlossen.
Der Verbandsvorstand wird entlastet (§ 114 Abs. 1 HGO).
Bekanntmachung
Vorstehender Beschluss über den Jahresabschluss des Zweckverbandes Entwicklung Fliegerhorst Langendiebach für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Jahresabschluss liegt zur Einsichtnahme vom 08. Juli 2024 bis 18. Juli 2024 im Empfang der Außenstelle „Hallenbad“ des Rathauses Erlensee, Am Rathaus 20, 63526 Erlensee, öffentlich aus. Der Zugang erfolgt über den Eingang Am Erlenwäldchen.
Die Einsichtnahme kann innerhalb der o. g. Frist an allen Arbeitstagen während der Sprechzeiten des Rathauses erfolgen, und zwar
Montag, den 08.07.2024 07:00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Dienstag, den 09.07.2024 07:00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag, den 11.07.2024 07:00 bis 12.00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag, den 12.07.2024 07:00 bis 12.00 Uhr
Montag, den 15.07.2024 07:00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Dienstag, den 16.07.2024 07:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag, den 18.07.2024 07:00 bis 12.00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr.
Erlensee, den 27.06.2024
Für den Verbandsvorstand
gez. Stefan Erb
Vorsitzender des Verbandsvorstandes
gez. Sylvia Braun
Verbandsvorstand