Durchfahrtsverbot an der Verlängerung der Brückenstraße in Rückingen mehrfach ignoriert

(pm/ea) – Seit 20. November ist die Durchfahrt an der Verlängerung der Brückenstraße für Fahrzeuge aller Art verboten. Dieses Verbot gilt im Bereich der Kinzigbrücke bis zur Landesstraße. Ausgenommen vom Verbot sind landwirtschaftliche Fahrzeuge und Rad- und Mopedfahrer. Bei einer Verkehrskontrolle am Donnerstagmorgen in der Brückenstraße stellten die Ordnungshüter binnen kurzer Zeit über ein Dutzend Verstöße fest.

In der Zeit zwischen 7.20 und 8.20 Uhr kontrollierten die beiden Schutzfrauen vor Ort gemeinsam mit dem Ordnungsamt Erlensee das nunmehr seit eineinhalb Monaten bestehende Verbot der Durchfahrt (Zeichen 250) mit Zusatzschild „Landwirtschaftlicher Verkehr und Fahrräder frei“. Dieses wurde insbesondere zum Schutz der Schülerinnen und Schüler der angrenzenden Grundschule eingeführt, um den dortigen Durchgangsverkehr zu minimieren.

Bereits in den vergangenen Wochen fanden Kontrollen sowohl durch die Schutzleute des Polizeiposten Erlensee als auch durch das Ordnungsamt statt. Bei der heutigen Kontrolle wurden insgesamt 16 Verstöße, die teils durch das Ordnungsamt sowie die Schutzfrauen vor Ort geahndet wurden, festgestellt.

Die Verkehrssicherheit, insbesondere die der schwächeren Verkehrsteilnehmer, ist nach wie vor ein wichtiges Thema, weshalb die Ordnungshüter in der Nähe von Schulen auch weiterhin ein Augenmerk darauf haben werden.

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