Kinderreisepass wird 2024 abgeschafft: Anträge nur bis 22. Dezember 2023 möglich

(pm/ea) – Nach einem Beschluss des Bundestags wird der Kinderreisepass zum Jahresende abgeschafft. Eine Neubeantragung des Kinderreisepasses ist im Servicebüro der Stadt Erlensee noch bis Freitag, 22. Dezember möglich.

Ab dem 1. Januar 2024 können keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt werden. Darauf weist der Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Bürgerservice der Stadtverwaltung hin.

Für Reisen ins Ausland außerhalb der EU benötigen Kinder ab Geburt dann einen elektronischen Reisepass, der 37,50 Euro kostet und sechs Jahre gültig ist. Für Reisen innerhalb der EU genügt, wie bei Erwachsenen auch, ein Personalausweis. Dieser kostet 22,80 Euro und ist ebenfalls sechs Jahre gültig. Eltern, die die letzte Chance auf einen Kinderreisepass noch nutzen wollen, zahlen für den Antrag eine Gebühr von 13 Euro.

Anders als beim Kinderreisepass, kann der reguläre Reisepass nicht direkt bei Beantragung ausgestellt werden. Als Unterlagen werden benötigt ein Ausweisdokument wie der bisherige Kinderreisepass oder eine Geburtsurkunde als Identitätsnachweis, ein aktuelles biometrisches Lichtbild (Größe 45×35 mm), eine schriftliche Zustimmungserklärung sowie eine Ausweiskopie des anderen, sorgeberechtigten Elternteils. Wichtig ist: Das Kind muss beim Termin anwesend sein. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben laut Gesetz bis auf weiteres gültig, sofern auch hier das Kind anhand des Fotos noch eindeutig erkennbar ist.

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