Information zur Grundsteuerreform

(pm/ea) – Die Stadt Bruchköbel macht darauf aufmerksam, dass am 21.03.2022 neue Abgabenbescheide für Grundsteuer und Abfallgebühren versandt wurden. Den Bescheiden ist ein Informationsblatt über die neue Grundsteuerreform in Hessen beigefügt.

Auf diesem Beiblatt finden sich alle Hinweise für die Abgabe der Grundsteuererklärung sowie für die Registrierung bei www.elster.de . Die neue Grundsteuer wird zwar erst ab dem Jahr 2025 eingeführt, jedoch bereits im laufenden Jahr 2022 sind die Finanzämter darauf angewiesen, dass alle Eigentümerinnen und Eigentümer eines Grundstücks, eines Hauses oder einer Wohnung ihrem Finanzamt eine nur wenige Angaben umfassende Erklärung zum Grundsteuermessbetrag einreichen.

„Wenn Sie zum Stichtag 1. Januar 2022 Eigentümerin oder Eigentümer eines unbebauten oder bebauten Grundstücks, einer Eigentumswohnung oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft oder auch nur einzelner land- und forstwirtschaftlicher Flächen sind, haben Sie bitte eine Erklärung zum Grundsteuermessbetrag abzugeben. Hierfür haben Sie vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 Zeit. Vor dem 1. Juli ist das aus technischen Gründen seitens der Finanzämter nicht möglich. Darüber hinausgehende Informationen finden Sie unter dem Link https://finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform“, wie es in der Pressemitteilung der Stadt Bruchköbel abschließend heißt.

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