Anzeige für 24-Jährige nach Handy-Fund

(pm/ea) – Dass man für eine gefundene Sache einen Finderlohn vom Verlierer verlangen kann, ist durchaus legitim. Wer die Gewährung des Finderlohns jedoch zur Bedingung für die Herausgabe des Gegenstandes macht, handelt gesetzeswidrig – so unlängst geschehen in Brüchköbel.

Wie die Polizei mitteilt, hatte eine 24-Jährige am Samstag in einem Waldstück südlich der Stadt ein Handy gefunden, welches ein Spaziergänger dort verloren hatte. Bei einem Rückruf auf diesem Handy ging dann junge Frau aus Bruchköbel dran, die für die Rückgabe des Mobiltelefons Geld gefordert haben soll; andernfalls bekäme der Mann das Gerät nicht zurück. Bei der vereinbarten anschließenden Übergabe an einer Tankstelle im Kirleweg am Nachmittag wurde die Finderin dann neben dem Geschädigten auch von einer Polizeistreife „in Empfang“
genommen.

Das Handy fand letztlich wieder zurück zum Verlierer und die junge Frau muss sich nun wegen Verdachts der versuchten Erpressung verantworten. Nach der Personalienfeststellung wurde sie wieder auf freien Fuß gesetzt.

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