(pm/ea) – Die Staatsanwaltschaft Hanau hat die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens betreffend den Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung durch Polizeibeamtinnen und -beamte zum Nachteil des Getöteten F. U. in der Nacht des Anschlags von Hanau am 19.02.2020 abgelehnt.
Wie die Staatsanwaltschaft mitteilte, bestehe nach dem Ergebnis der Vorermittlungen kein Anfangsverdacht einer Straftat. Ein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten von Polizeibeamtinnen und -beamten sei nach umfangreicher Prüfung der Staatsanwaltschaft Hanau und des Hessischen Landeskriminalamtes in Wiesbaden nicht festgestellt worden.
