2G ab Hospitalisierungsinzidenz 3 vorgeschrieben

(ms/ea) – Der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) hat in einer Pressekonferenz darüber informiert, dass eine bundesweite 2G-Regelung (geimpft oder genesen) bei Veranstaltungen und in Gaststätten und Hotels sowie bei körpernahen Dienstleistungen ab einer Hospitalisierungsrate von 3 beschlossen wurde.

Dies gelte für Innenbereiche.

Ab einer Hospitalisierungsinzidenz von 6 soll 2G+ gelten, was bedeutet, dass dann zusätzlich ein aktueller negativer Corona-Test (Schnelltest) nötig ist.

In Hessen betrug die Hospitalisierungsinzidenz am Donnerstag 4,8.

Wie die Verordnungen im Einzelnen ausgearbeitet werden, entscheidet sich in den kommenden Tagen.

 

Die Hospitalisierungsinzidenz weist die Corona-bedingten Krankenhauseinweisungen unter den in den letzten 7 Tagen gemeldeten Fällen bezogen auf 100.000 Menschen aus.

 

Anzeige