(pm/ea) – Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Eingreifreserve -, die Polizeipräsidien Südosthessen, Frankfurt, Unterfranken und Mannheim sowie die Steuerfahndung Offenbach haben am Dienstag wegen des Verdachts des banden- und gewerbsmäßigen Betruges, der gewerbsmäßigen Urkundenfälschung sowie der bandenmäßigen Umsatzsteuerhinterziehung Wohnungen von neun Tatverdächtigen und deren Angehörigen in Hessen und Bayern durchsucht und zwei Tatverdächtige festgenommen.
Bei den Tatverdächtigen handelt es sich um Angehörige mehrerer miteinander verbundener Familienverbände im Rhein-Main-Gebiet. Die Durchsuchungen fanden in Frankfurt am Main, Hanau, Offenbach sowie in Nürnberg und dem Landkreis Augsburg statt.
Die Beschuldigten im Alter von 17 bis 29 Jahren stehen laut Mitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt unter anderem im Verdacht, sich als Mitglieder einer Bande zusammengeschlossen zu haben, um arbeitsteilig hochwertige Fahrzeuge anzumieten und diese anschließend unter Verwendung gefälschter Fahrzeugdokumente zu verkaufen. Insgesamt sollen die Beschuldigten im Jahr 2020 zehn Fahrzeuge in einem Gesamtwert von über 400.000 Euro angemietet und teilweise verkauft haben. Zur Verschleierung sollen die Beschuldigten die Fahrzeuge teilweise optisch verändert sowie Zulassungsbescheinigungen gefälscht und Zulassungsplaketten von anderen Fahrzeugen oder gestohlene Fahrzeugkennzeichen angebracht haben. Die so erlangten und manipulierten Fahrzeuge sollen die Beschuldigten auf Handelsplattformen im Internet zum Verkauf angeboten und teilweise veräußert haben. Sowohl bei der Anmietung als auch beim Verkauf sollen die Beschuldigten gefälschte beziehungsweise gestohlene fremde Ausweisdokumente verwendet haben.
Bei den Festgenommenen handelt es sich um eine 29-jährige deutsche Staatsangehörige aus Frankfurt und einen 21-jährigen deutschen Staatsangehörigen aus Offenbach. Sie wurden dem Haftrichter am Amtsgericht Offenbach am Main vorgeführt und befinden sich in Untersuchungshaft.
Im Rahmen der Durchsuchungsmaßnahmen konnten zahlreiche Beweismittel, insbesondere elektronische Kommunikationsmittel und Datenträger, gefälschte Ausweis- und Fahrzeugdokumente sowie Tatkleidung und als Zufallsfunde Blanco-Impfausweise sichergestellt werden. Darüber hinaus wurden aufgrund von Arrestanordnungen der Amtsgerichte Offenbach und Darmstadt Vermögenswerte, insbesondere Bargeld sichergestellt. Die Höhe der sichergestellten Vermögenswerte ist noch nicht abschließend beziffert.
An den operativen Maßnahmen nahmen über 140 Beamte der Eingreifreserve der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main, der Polizeipräsidien Südosthessen, Frankfurt am Main, Unterfranken und Mannheim, der Steuerfahndung Offenbach sowie Kräfte der Hessischen Bereitschaftspolizei teil. Zum Einsatz kamen auch sechs Bargeldspürhunde.
Die Maßnahmen sind Teil eines bei der Eingreifreserve der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main geführten Ermittlungskomplexes gegen Angehörige von Familienverbänden mit clanähnlichen Strukturen in Hessen wegen des Verdachts des gewerbs- und teilweise bandenmäßigen Betruges, der gewerbs- und teils bandenmäßigen Urkundenfälschung, der bandenmäßigen Hehlerei, der Hinterziehung von Umsatz- und Einkommenssteuer im Zusammenhang mit dem Handel mit Kraftfahrzeugen sowie des Sozialleistungsbetruges. Der in diesem Gesamtkomplex bislang festgestellte steuerliche Gesamtschaden soll sich auf etwa drei Millionen Euro belaufen. Die durch die in diesem Gesamtkomplex vorgeworfenen Betrugstaten erlangten Geldbeträge sollen sich auf etwa 2,6 Millionen Euro belaufen. Aufgrund von gerichtlichen Arrestanordnungen konnten in dem Gesamtkomplex bislang 28 hochwertige Fahrzeuge sowie Wertgegenstände und Bargeld in einem 6-stelligen Wert gesichert werden.
Informationen zur Eingreifreserve:
Die im April 2000 gegründete Eingreifreserve besteht aus einem Leitenden Oberstaatsanwalt (Abteilungs-leiter), drei Oberstaatsanwälten, sieben Staatsanwältinnen/Staatsanwälten und einem Sekretariat. Sie ist organisatorisch eine eigenständige Abteilung der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main.
Die Eingreifreserve unterstützt die landgerichtlichen Staatsanwaltschaften verfahrensbezogen. Über den Einsatz der Eingreifreserve entscheidet der Generalstaatsanwalt durch Zuweisung von Ermittlungsverfahren nach § 145 Abs. 1 GVG. Schwerpunkte der Arbeit der Eingreifreserve sind Verfahren aus folgenden Deliktsbereichen:
- Organisierte und bandenmäßige Steuerstraftaten
- Sonstige schwere Wirtschaftskriminalität
- Organisierte Kriminalität
- Ermittlungsintensive Kapitaldelikte
- Sammelverfahren und umfangreichere Verfahren aus dem Bereich der Allgemeinkriminalität
- Verfahrenskomplexe mit regional übergreifenden örtlichen Zuständigkeitsschwerpunkten und internationalen Bezügen jeweils unter Einbeziehung von Finanzermittlungen und Vermögensabschöpfung
