Landeseinheitliche Regeln nach Stiko-Empfehlung

(pm/ea) – Die Ständige Impfkommission hat ihre Impfempfehlung aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse angepasst. Der Main-Kinzig-Kreis weist in dem Zusammenhang aufgrund vermehrter Nachfragen in den Impfzentren noch einmal auf die daran anschließende Entscheidung des Landes Hessen und die Folgen vor Ort hin:

Wer als erste Impfdosis AstraZeneca bekommen hat, soll unabhängig vom Alter als zweite Dosis einen mRNA-Impfstoff (Biontech oder Moderna) bekommen, weil diese Kombination gegen die kursierende Delta-Variante des Sars-CoV-2-Virus besonders wirksam sein soll.

Der Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung beträgt in den hessischen Impfzentren ab sofort standardmäßig neun Wochen. Die Stiko empfiehlt einen Mindestabstand von vier Wochen, was aber aufgrund der begrenzten Impfdosen derzeit nicht umzusetzen ist.

Bei Terminen, die bis zum 30. Juni vergeben wurden, beträgt der Abstand zwischen erster und zweiter Impfung zwölf Wochen; bereits vergebene Termine bleiben bestehen. Auf Wunsch kann bei der Zweitimpfung vor Ort auf einen mRNA-Impfstoff gewechselt werden.

Wer trotz der Stiko-Empfehlung seine Impfserie mit einer zweiten Dosis von AstraZeneca abschließen möchte, kann das weiterhin tun.

Erstimpftermine im Impfzentrum, die das Land Hessen einem zuteilt, obwohl zwischenzeitlich schon die erste Impfung in einer Arztpraxis erfolgt ist, können nicht für eine Zweitimpfung genutzt werden.

Wer beim niedergelassenen Arzt erstgeimpft wurde, soll dort auch seine Zweitimpfung bekommen. Im Impfzentrum sind für solche Fälle lediglich Zweitimpfungen mit dem Impfstoff von AstraZeneca möglich. Beim Impfstoff von Johnson & Johnson ist nur eine Impfdosis für den vollständigen Impfschutz notwendig.

 

 

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