Kreis fordert Baumarkt zur Einhaltung von Regeln auf: „Click & Meet“ und Corona-Test klare Vorgaben der Bundesnotbremse

(pm/ea) – Der Main-Kinzig-Kreis hat einen Baumarkt in Wächtersbach per Verfügung zur Einhaltung der Corona-Regeln aus der Bundesnotbremse aufgefordert. Hintergrund sind Verstöße gegen geltende Verordnungen, auf die der Main-Kinzig-Kreis durch Dritte aufmerksam gemacht worden ist, damit verbunden auch eine Werbekampagne des Unternehmens, wonach für den Besuch des Baumarktes „kein Corona-Test notwendig“ sei.

Das liefe auf eine Missachtung der Verordnungslage hinaus, an die sich auch andere Einzelhändler und Mitbewerber halten müssen, begründet der Kreis seine Verfügung, die am Freitag überstellt worden ist.

Für Baumärkte gilt ebenso wie für andere Einzelhandelsunternehmen nach den Vorgaben der Bundesnotbremse „Click & Meet“. Das bedeutet, dass Einkaufen bei der derzeitigen Inzidenzlage im Main-Kinzig-Kreis nur mit vorheriger Terminvereinbarung und nach Vorlage eines negativen Coronatestbefunds möglich ist.

Wie die Kreispressestelle weiter berichtet, hätte der Versuch einer Klärung zwischen dem Wächtersbacher Rathaus beziehungsweise dem städtischen Ordnungsamt und der Markleitung in den vergangenen Tagen keinen Erfolg gehabt. Der Main-Kinzig-Kreis hatte parallel dazu Kenntnis der Werbung erhalten, wonach für einen Baumarktbesuch am Standort in Wächtersbach „kein Corona-Test notwendig“ sei. Dies veranlasste den Main-Kinzig-Kreis nun zur amtlichen Klarstellung.

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