Geflügelpestvirus im Main-Kinzig-Kreis: Aufstallung in Teilen des Landkreises angeordnet

(pm/ea) – Mit Wirkung von Mittwoch, 10. März, hat das Veterinäramt des Main-Kinzig-Kreises in zahlreichen Gebieten  – darunter auch Erlensee – die Stallpflicht für Geflügel angeordnet.

Für die betroffenen Tierhalter in Teilbereichen folgender Städte und Gemeinden gilt, dass Geflügel und andere gehaltene Vögel in geschlossenen Ställen oder mindestens sicher vor Wildvogelkontakt geschützt – in nach oben dicht und seitlich mit ausreichend engmaschigem Draht versehenen – Volieren zu halten sind: Bad Soden- Salmünster, Bad Orb, Birstein, Brachttal, Bruchköbel, Erlensee, Gelnhausen, Großkrotzenburg, Gründau, Hasselroth, Hanau, Langenselbold, Linsengericht, Maintal, Neuberg, Nidderau, Niederdorfelden, Rodenbach, Schöneck, Sinntal, Steinau und Wächtersbach.

Erst in der vergangenen Woche hatte der Main-Kinzig-Kreis Sperrzonen wieder aufheben können. Das Geflügel konnte dort wieder ins Freie. Nun jedoch wurden zahlreiche Virusnachweise in Hessen bestätigt, unter anderem auch in der Stadt und im Landkreis Offenbach. Das Virus werde sich in den kommenden Tagen durch den Vogelzug sicher weiter verbreiten, schätzt das Veterinäramt. Im ganzen Kreis sei daher Sorgfalt geboten.

„Nach einer Risikobewertung konnte zunächst noch auf eine Verfügung für alle Geflügelhalter im Kreis verzichtet werden“, so Kreisbeigeordneter Winfried Ottmann, „noch sind nur Gebiete in Gewässernähe von der Anordnung betroffen, wo bekanntermaßen ein hohes Wildvogelaufkommen herrscht, sowie Regionen rund um große Geflügelhaltungen.“

Die genauen Zuschnitte der betroffenen Gebiete sind einer Allgemeinverfügung zu entnehmen, die ebenso wie kartografische Darstellungen sowohl nach Terminvereinbarung im Amt für Veterinärwesen in Gelnhausen, vor allem aber auch auf der Internetseite des Main-Kinzig-Kreises (www.mkk.de) unter Aktuelles/Öffentliche Bekanntmachungen einzusehen ist. Winfried Ottmann appelliert jedoch gleichzeitig an alle Geflügelhalter im Kreis ungeachtet des Zuschnitts der Anordnung, weiterhin gehaltenes Geflügel vor Kontakt zu Wildvögeln zu schützen.

Fragen zur Geflügelpest beantworten die Mitarbeiter des Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz telefonisch unter 06051-8515510 oder per Email: veterinaeramt@mkk.de.

 

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