Leserbrief: „Gesetzliche Testpflicht für Corona Schnelltests“

In einem Leserbrief fordert Jürgen Mohn aus Linsengericht eine gesetzliche Testpflicht für Corona Schnelltests.

Bei einer sehr großen Anzahl von Menschen, die mit dem Covid-Virus infiziert sind, verläuft die Infektion ohne Symptome. Das bedeutet, dass sich diese Menschen in der Öffentlichkeit bewegen, ohne zu wissen, dass sie andere Menschen anstecken können.  Diesen Umstand mehr oder weniger als gegeben zu akzeptieren ist nicht der richtige Weg,  die Verbreitung des Virus mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln einzudämmen. Es gibt verschiedene Gruppen, die durch Massenkontakte oder weil sie Multiplikatoren durch Ihre Tätigkeit sein können, einer gesetzlichen Testpflicht durch Schnelltests unterworfen werden müssen. Es darf nicht sein, dass diese Personen selbst entscheiden, ob sie sich testen lassen möchten oder nicht.

Anders als beim Impfen ist ein Schnelltest kein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit. Daher ist es zumutbar, weil Menschenleben gerettet und schwere Erkrankungen reduziert werden können.

Mediziner, Betriebsärzte und Erbringer von sonstigen medizinischen Dienstleistungen und viele andere mehr sowie deren Mitarbeiter sind grundsätzlich in der Lage, einen Covid Schnelltest fachgerecht durchzuführen. Ausreichend  Personal ist also vorhanden.

Ich fordere die Politiker auf, unverzüglich ein Gesetz auf den Weg zu bringen, mit dem bestimmte  Gruppen gesetzlich verpflichtet werden, einen Covid Schnelltest in festgelegten Zeiträumen durchführen zu lassen. Dies sollten beispielhaft die nachfolgend aufgeführten Personengruppen sein.

 

  • Betriebsärzte mit Helfern bei allen Beschäftigen mindesten 1 Mal wöchentlich
  • Teilnehmer an Sitzungen von kommunalen Gremien vor jeder Teilnahme
  • Wahlhelfer
  • Mitarbeiter in medizinischen Berufen jeden zweiten Tag
  • Alle Patienten bei Arztbesuchen unabhängig von der Ursache des Besuches
  • Patienten bei medizinischen Behandlungen anderer Leistungserbringer (Massage, usw.) vor jeder Behandlung
  • Kunden von Anbietern körpernaher Dienstleistung vor jeder Dienstleistung
  • Lehrer und Schüler mindesten 2-mal wöchentlich

 

Einen Einwand dies unter Kosten Nutzen-Aspekten entlang zu entscheiden, halte ich für nicht zulässig.

Die Politiker dürfen sich nicht weiter wegducken und kommunizieren, sie würden alles tun, Covid in den Griff zu bekommen. Das tun sie nicht!

Jürgen Mohn
Linsengericht

 

Leserbriefe können an redaktion@erlensee-aktuell.de zur Veröffentlichung gesendet werden. Sie geben allein die Meinung der Verfasser wieder. Anonyme Zusendungen sind von einer Veröffentlichung ausgeschlossen.

 

 

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