Drei Parteien treten zur Kommunalwahl am 14. März in Erlensee an – Neueinteilung der Wahlbezirke beachten!

(ms/ea) – Bei der Kommunalwahl am 14. März in Erlensee werden mit Bündnis 90 / Die Grünen, CDU und SPD drei Parteien antreten. Es ist in der Erlenseer Geschichte seit 1970 erst die fünfte Kommunalwahl, bei der sich weniger als vier Parteien zur Wahl stellen.

Es waren dies die Kommunalwahlen in den Jahren 2011, 1981, 1977 und 1972. Bei den übrigen acht Kommunalwahlen standen immer vier Parteien zur Auswahl (Quelle: „50 Jahre Erlensee“ von Erwin Hirchenhain).

Das Wahlamt der Stadt Erlensee hat laut Mitteilung der Stadtverwaltung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge zur Wahl der Stadtverordnetenversammlung und des Ausländerbeirats am 14. März 2021 entschieden:

Fristgerecht eingereicht und zugelassen wurden folgende 3 Wahlvorschläge zur Wahl der Stadtverordnetenversammlung:

• Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) mit 30 Kandidatinnen bzw. Kandidaten,
• BÜNDIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) mit 20 Kandidatinnen bzw. Kandidaten und
• Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) mit 35 Kandidatinnen bzw. Kandidaten,

sowie ein Wahlvorschlag der Internationalen Demokratischen Liste (IDL) mit 12 Kandidatinnen bzw. Kandidaten zur Ausländerbeiratswahl.

Hinzu kommt die Wahl zum Kreistag des Main-Kinzig-Kreises.

Durch den Ausbruch des Corona-Virus und das dynamische Infektionsgeschehen ist davon auszugehen, dass die pandemiebedingten Einschränkungen auch Auswirkungen auf die Kommunalwahlen haben werden. Im Rahmen der Vorbereitung dieser Wahlen werden alle notwendigen Vorkehrungen getroffen, um eine Gefährdung der Gesundheit sowohl der Wählerinnen und Wähler als auch der ehrenamtlichen Mitglieder der Wahlvorstände am Wahltag auszuschließen. Dazu zählt, dass die Verpflichtung besteht, während des Aufenthalts im Wahlraum und dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Die Wahlräume wurden so ausgewählt, dass es organisatorisch gewährleistet ist, dass die Wahlräume regelmäßig gelüftet werden und der einzuhaltende Mindestabstand zwischen Wählerinnen und Wählern eingehalten werden kann.

Die Wahlbezirke wurden neu eingeteilt. Die Wählerinnen und Wähler werden deshalb gebeten, auf die Angabe auf der Wahlbenachrichtigung zu achten, in welchem Wahllokal am Wahlsonntag sie ihre Stimme abgeben können.

„Sofern Sie jedes Infektionsrisiko ausschließen wollen, haben Sie ab dem 1. Februar 2021 die Möglichkeit, die Stimmabgabe per Briefwahl vorzunehmen. Hierfür benötigen Sie einen Wahlschein, der ca. 3 Wochen vor der Wahl verschickt wird. Diesen können Sie entweder online unter dem Link auf www.erlensee.de oder mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung beantragen, den Antrag mündlich (nicht telefonisch), schriftlich oder per E-Mail an wahlen@erlensee.de stellen. Bei Ihrem Antrag müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Anschrift angeben. Während der Öffnungszeiten der Verwaltung können Sie den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen auch persönlich beim Wahlamt beantragen und abholen. Dort besteht auch die Möglichkeit, direkt ihre Stimmen vor Ort abzugeben. Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an das Wahlamt der Stadt Erlensee unter der Telefonnummer 06183/9151-602 oder per E-Mail an wahlen@erlensee.de“, wie abschließend in der Pressemitteilung informiert wird.

 

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