(pm/ea) – Im Zusammenhang mit den erweiterten Regelungen zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckungen weist der Main-Kinzig-Kreis darauf hin, dass alle Personen in einem Fahrzeug zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtet sind, sofern sie nicht zum gleichen Haushalt gehören. Das betrifft auch die Fahrerin oder den Fahrer, wie nach Rücksprache mit Polizei und Ordnungsbehörden noch einmal bekräftigt wird.
Für Kinder unter sechs Jahren sowie Menschen, die aufgrund einer Beeinträchtigung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht dazu in der Lage sind, gilt diese Pflicht nicht. „Diese Regelung ist durchaus mit der Straßenverkehrsordnung vereinbar, sofern die betreffende Person nicht noch zusätzlich Mütze und Sonnenbrille trägt und der Schutz der Gesundheit im Vordergrund steht“, verdeutlicht Erste Kreisbeigeordnete und Gesundheitsdezernentin Susanne Simmler. „Die Mund-Nasen-Bedeckung soll natürlich so getragen werden, dass Fahrer oder Fahrerin beim Lenken des Fahrzeugs nicht behindert werden. Hier vertrauen wir darauf, dass die Menschen im Main-Kinzig-Kreis für sich und ihre Mitfahrenden eine gute Lösung finden“, erklärt Simmler.
Das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckungen auch in Privatfahrzeugen soll dabei helfen, das Risiko einer Virusübertragung auf engstem Raum zu verringern.
