Gaststätten müssen Kontaktdaten der Gäste einen Monat aufbewahren

(ms/ea) – Wann müssen bei einem Gaststättenbesuch Kontaktdaten angegeben werden und nach welcher Frist werde diese wieder gelöscht? Erlensee Aktuell hat beim Erlenseer Ordnungsamt nachgefragt.

Gaststätten, Eisdielen und Eiscafés müssen Name, Anschrift und Telefonnummer der Gäste zur Ermöglichung der Nachverfolgung von Infektionen erfassen, wenn der Verzehr der Speisen und Getränke bei ihnen vor Ort erfolgt. Dies gilt sowohl für den Innen – als auch für den Außenbereich.

Die Kontaktdaten müssen für die Dauer eines Monats ab Beginn des Besuchs geschützt vor Einsichtnahme durch Dritte für die zuständigen Behörden aufbewahrt und auf Anforderung an diese übermittelt sowie unverzüglich nach Ablauf der Frist gelöscht oder vernichtet werden.

 

 

 

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