(pm/ea) – Mit den neuerlichen Änderungen zu den Corona-Verordnungen des Landes Hessen werden ab der nächsten Woche auch in Bruchköbel wieder vermehrt Vereinsaktivitäten möglich sein. In einer Pressemitteilung erläutert Bürgermeisterin Sylvia Braun die aktuellen Corona-Regelungen für die Stadt.
Die Beschränkungsrücknahmen betriffen unter anderem den Bereich des Sportes, aber auch private Feiern, Zusammenkünfte im Verein und den Musik-Bereich.
Die Stadtverwaltung Bruchköbels hat bereits diese Woche die Vereine angeschrieben, die städtische Einrichtungen nutzen und über die vorgeschriebenen aktualisierten Regelungen informiert. Insbesondere wurde anhand der verfügbaren Einrichtungsfläche eine Festlegung der maximalen Personenzahl für die jeweiligen Einrichtungen errechnet und kann den potentiellen Veranstaltern bei Anfrage mitgeteilt werden. Die speziellen Regelungen für Sportaktivitäten auf der einen Seite und Veranstaltungen sowie Zusammenkünfte auf der anderen Seite werden per Aushang noch zusätzlich in der jeweiligen Einrichtung veröffentlicht. Gleichzeitig muss sich der jeweilige Verantwortliche bei der Anmeldung von Veranstaltungen verpflichten, die Erstellung und insbesondere Einhaltung eines Hygieneplans nach den Vorgaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) zu gewährleisten. Diesbezügliche Anfragen können zentral an liegenschaften@bruchkoebel.de oder an die jeweils zuständigen Hausmeister gestellt werden. Die Einhaltung der Regelungen wird in Stichproben kontrolliert. Für Sportvereine gelten zusätzlich zu den Regelungen der Verordnung die jeweiligen Vorgaben des zuständigen Sportverbandes.
Auch öffentliche Veranstaltung sollen wieder in einem begrenzten Rahmen möglich sein, wobei diese aber typischerweise Veranstaltungen sein sollen, bei denen die Einhaltung der Abstand- und Hygienereglung leicht einzuhalten und zu gewährleisten ist. Deswegen unterliegen derlei Veranstaltungen auch einer Einzelfallgenehmigung durch die Stadt und sind entsprechend anzuzeigen.
Auch im privaten Bereich sind Feierlichkeiten in einem engen Familienkreis wieder möglich, dies ebenfalls nach den Vorgaben des RKI. Bei privaten Feierlichkeiten, die Außenwirkung entfalten könnten, bittet die Stadt um diesbezügliche Informationen wegen der unmittelbaren Nachbarschaft und um eine Mitteilung an ordnungsamt@bruchkoebel.de.
„Bei all den Möglichkeiten ist Eigenverantwortung äußerst wichtig. Veranstaltungen sind, unabhängig von der Teilnehmerzahl, nur unter sehr strengen Auflagen erlaubt“, stellt Bruchköbels Bürgermeisterin Sylvia Braun klar. So sind zum Beispiel Anwesenheitslisten zu führen, der Mindestabstand einzuhalten oder die Weitergabe von Gegenständen auszuschließen. „Deswegen sollten wir uns nichts vormachen: eine größere Veranstaltung oder auch größere Familienfeier ist unter diesen Gegebenheiten – auch im privaten Rahmen – quasi nicht möglich beziehungsweise haben dann nicht den gewünschten Charakter einer solchen Feier. Möglich ist allerdings Sport in einem eingegrenzten Rahmen und ein Zusammentreffen von Gruppen z.B. für die Vereinsarbeit“, so Sylvia Braun ergänzend.
Eine Besonderheit stellten dabei auch die Proben von Chören und Orchestern dar, da hier eine Gefahr der Übertragung des Virus über die Luft nochmal deutlich erhöht sei, spezielle Vorschriften über die bestehenden Regelungen hinaus aber nicht existierten. „Auch hier können wir nur an die Verantwortlichen appellieren, sich dieser Tatschen bewusst zu sein, um die richtigen Entscheidungen zu treffen“, erläutert Braun dazu. „Vielen geht diese Öffnung derzeit zu schnell, weswegen sich die Anfragen auch im Rahmen halten. Trotzdem muss natürlich unser Ziel sein, so viel Normalität wie möglich zurück zu bekommen. Und ich bin mir sicher: wenn sich alle Beteiligten an die Regelungen halten, können wir dies auch gemeinsam erreichen“, so Bürgermeisterin Sylvia Braun abschließend.
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