(pm/ea) – Die Gruppe der Berufsgruppen, die die Notbetreuung nutzen können, wurde erweitert. Hinzu kommen Personen, die hauptberuflich Beratungsdienste der psychosozialen Notfallversorgung, sicherstellen, Mitarbeiterinnen von Schutzeinrichtungen für Betroffene geschlechtsspezifischer Gewalt, Psychotherapeutinnen und -therapeuten sowie Personen, die Beratungen in anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen durchführen.
Ebenfalls Zugang zur Notbetreuung haben ab 10. April auch Kinder von Beschäftigen in Einrichtungen der Jugendhilfe. Dazu zählen Einrichtungen der Erziehungshilfe, aber auch Internate, Schüler- oder Auszubildendenwohnheime.
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