Kontaktverbot im öffentlichen Raum – Was gilt in den „eigenen vier Wänden“?

(ms/ea) – Zahlreiche Anfragen gab es in den letzten Tagen zum Thema „Kontaktverbot“ in der eigenen Wohnung. Gilt hier die gleiche Regelung wie für den öffentlichen Raum? – Erlensee Aktuell hat beim Ordnungsamt nachgefragt.

Wie Ordnungsamtsleiter Marc Schilling am Sonntag mitteilte, stelle die derzeitige Regelung eine Art Kontaktverbot/Kontaktevermeiden dar. Entsprechend sollten sich weder draußen noch in den eigenen vier Wänden Gruppen versammeln, die nicht zum eigenen Haushalt gehören. Denn nur so könne die Zahl der Übertragungen möglichst gering gehalten werden.

„Ich empfehle deshalb jedem – auch zum Schutz aller Beteiligten und deren Angehörigen – von solchen Treffen abzusehen, bis eine Lockerung dieser Regelung erfolgt ist“, so Marc Schilling abschließend.

 

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