Zum Schutz der Vögel und Wildtiere sind Hunde anzuleinen

(pm/ea) – Bürgermeister Günter Maibach appelliert an alle Hundebesitzer, ihre Lieblinge während der Brut- und Setzzeit anzuleinen und weist ausdrücklich auf die möglichen Konsequenzen hin, wenn Wildtiere durch unbeaufsichtigtes Laufenlassen von Hunden verletzt oder gar getötet werden.

Bereits vor einigen Tagen haben viele Wiesenbrüter damit begonnen, ihre Brutreviere zu besetzten. Bedeutsame Rückzugsorte sind dabei die ausgedehnten Wiesenflächen der Krebsbachaue, Streuobstwiesen und umliegenden Wälder in Bruchköbels Gemarkungen. Auch an Randstreifen, Wegesränder, in öffentlichen Parks unter Hecken und Gebüschen brüten vielerorts Vögel. Weiterhin werden in der kommenden Zeit das Rehwild, der Feldhase, das Rebhuhn und der Fasan ihre Jungen setzen oder zur Brut schreiten.

Die Brut- und Setzzeit beginnt jedes Jahr am 15. März und endet am 15. Juli. Während dieser Zeit werden leider immer häufiger die brütenden Vögel sowie trächtigen Säuger von freilaufenden Hunden gestört oder beunruhigt, so dass es in Folge oft zum Tod der Muttertiere und zu Gelegeverlusten kommt. Der Jagdtrieb eines Hundes kann zur Gefahr für die wildlebenden Tiere sowie deren Nachwuchs werden. Selbst gut gehorchende Hunde werden oftmals unfolgsam, wenn der Jagdtrieb sie einer attraktiven Fährte folgen lässt.

Daher appelliert Bürgermeister Günter Maibach an alle Hundebesitzer, ihre Lieblinge während der Brut- und Setzzeit anzuleinen und weist ausdrücklich auf die möglichen Konsequenzen hin, wenn Wildtiere durch unbeaufsichtigtes Laufenlassen von Hunden verletzt oder gar getötet werden. Nach dem Hessischen Jagdgesetz droht ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro, wenn ein Wildtier zu Schaden kommt. Gleichwohl tragen alle Bürgerinnen und Bürger mit einem rücksichtsvollen Verhalten in Feld und Flur dazu bei, den Lebensraum von Wildtieren und Vögel zu sichern.

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