(pm/ea) – Das Land Hessen hat folgende Leitlinien beschlossen, die ab Mittwoch umgesetzt werden sollen, wie Ministerpräsident Bouffier auf einer Pressekonferenz erläuterte.
Es werden alle Diskotheken, Clubs, Museen, Theater, Kinos, und Sportstätten geschlossen. Zusammenkünfte wie Sportveranstaltungen, kirchliche Veranstaltungen sind verboten. Das Sonntagsverkaufsverbot wird aufgehoben. Handwerker und Dienstleister können unter Einhaltung der Hygienevorschriften weiterarbeiten.
Alle Restaurants müssen nach 18 Uhr schließen. Essen darf man auch nach 18 Uhr abholen. Lieferdienste sind von dem Verbot nicht betroffen.
Es könne jedoch sein, dass man in einigen Tagen zu der Erkenntnis komme, die Zusammenkünfte der Menschen noch weiter begrenzen zu müssen, so Ministerpräsident Bouffier abschließend. Entscheidend sei, die Ausbreitung des Virus so früh wie möglich einzudämmen.
In den Leitlinien heißt es unter anderem:
Ausdrücklich NICHT geschlossen wird der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Für diese Bereiche sind Sonntagsverkaufsverbote bis auf weiteres ausgesetzt. Eine Öffnung dieser genannten Einrichtungen erfolgt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen. Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen. Alle Einrichtungen des Gesundheitswesen bleiben unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet.
Für den Publikumsverkehr zu schließen sind Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen, Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen, Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Prostitutionsstätten, Bordelle,
Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen, alle weiteren, nicht an anderer Stelle genannten Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center sowie Spielplätze.
Verboten sind Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen, Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.
