Amtliche Bekanntmachung der Stadt Erlensee

Aufstellung eines Beteiligungsberichtes gem. § 123a HGO

Die Stadt Erlensee verfügt über keine Beteiligungen im Sinne des § 123a Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung. Ein Beteiligungsbericht nach § 123a Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung wird daher nicht erstellt.

Erlensee, den 29.01.2020

Für den Magistrat
gez. Stefan Erb
Bürgermeister

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