Kurzzeitkennzeichen für Motivwagen zur Fastnacht

(pm/ea) – Auch in diesem Jahr besteht nach einer Mitteilung des Main-Kinzig-Kreises wieder die Möglichkeit, Ausnahmegenehmigungen zur Nutzung von sogenannten Kurzzeitkennzeichen für Schauwagen bei Fastnachtumzügen zu beantragen. Die Anträge müssen aber möglichst zeitnah gestellt werden.

Anträge, die erst kurz vor den Umzügen eingehen, können unter Umständen nicht mehr genehmigt werden.

Damit der Fastnachtsspaß nicht getrübt wird, müssen Veranstalter, Wagenbauer und Fahrer Folgendes beachten:

1. Sollen Kurzzeitkennzeichen an Motivwagen bei Fastnachtumzügen genutzt werden, kann eine Ausnahmegenehmigung bei der Zulassungsbehörde beantragt werden.
2. Dazu ist zwingend ein so genanntes Brauchtums-Gutachten durch eine Prüforganisation zu erstellen. Hinweise und Informationen dazu finden sich auf der Homepage des Kreises www.mkk.de im Bereich der Zulassungsbehörde (Brauchtumsfahrzeuge).
3. Die Zulassungsbehörde benötigt einen zeitlichen Vorlauf. Mit einer sehr kurzfristigen Bearbeitung kann nicht gerechnet werden. Anträge sollten also umgehend gestellt werden.
4. Eine Nutzung von roten 06er-Händlerkennzeichen ist nicht zulässig. In diesem Fall drohen der Einzug dieser Kennzeichen und ein Ermittlungsverfahren.

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