Amtliche Bekanntmachung der Stadt Erlensee

Nachschätzungsarbeiten aufgrund § 11 Bodenschätzungsgesetz in der Gemarkung Langendiebach

Aufgrund wesentlich und nachhaltig veränderter natürlicher Ertragsbedingungen und zu Zwecken der Wertermittlung im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens Erlensee-Langendiebach UF 1890 ist eine Nachschätzung der landwirtschaftlichen Flächen erforderlich.

Nach den Bestimmungen des Bodenschätzungsgesetzes vom 20. Dezember 2007 (Jahressteuergesetz 2008 (JStG 2008) Artikel 20, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 69 S. 3150) sind diese Arbeiten vom Schätzungsausschuss des Finanzamtes durchzuführen.

Der zeitliche Ablauf der Arbeiten ist wie folgt geplant:

Beginn: 07.03.2019

Ende: voraussichtlich Herbst 2019

Hanau, 15.01.2019

Finanzamt Hanau

gez.
Dr. Moehrs

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