Amtliche Bekanntmachung der Stadt Erlensee

Jahresabschluss der Stadt Erlensee für das Haushaltsjahr 2015

Aufgrund der §§ 113 und 114 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142); zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.09.2016 (GVBl. I S. 167) hat die Stadtverordnetenversammlung Erlensee am 16.08.2018 folgenden Beschluss gefasst:

Der vom Amt für Prüfung und Revision des Main-Kinzig-Kreises geprüfte Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2015 wird gemäß § 113 HGO beschlossen.

Der Magistrat wird zugleich entlastet ( § 114 Abs. 1 HGO).

Bekanntmachung

Vorstehender Beschluss über den Jahresabschluss der Stadt Erlensee für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Jahresabschluss liegt zur Einsichtnahme vom

03. September 2018 bis 13.September 2018

im Zimmer 117 des Rathauses, Am Rathaus 3, 63526 Erlensee, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die Einsichtnahme kann an allen Arbeitstagen während der Sprechzeiten des Rathauses erfolgen, und zwar

Montag, den 03.09.2018
08:30 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 19:00 Uhr

Dienstag, den 04.09.2018
08:30 bis 12:00 Uhr

Donnerstag, den 06.09.2018
08:30 bis 16:00 Uhr

Freitag, den 07.09.2018
08:30 bis 12:00 Uhr

Montag, den 10.09.2018
08:30 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 19:00 Uhr

Dienstag, den 11.09.2018
08:30 bis 12:00 Uhr

Donnerstag, den 13.09.2018
08:30 bis 16:00 Uhr

Erlensee, den 28.08.2018

Für den Magistrat

gez. Stefan Erb
Bürgermeister

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