„Auch freie Fotografen müssen weiter arbeiten können“ – Raabe fordert lebensnahe Ausgestaltung neuer Regelung

(pm/ea) – Ein Klick, das Bild ist im Kasten und schnell in alle Welt verbreitet. Damit könnte es bald ein Ende haben, zumindest was die Arbeit freier Fotografen angeht. In wenigen Tagen endet die Übergangsfrist für die europäische Datenschutzgrundverordnung. Dann gelten neue Regeln für das Veröffentlichen von Personenaufnahmen, die nach Ansicht des SPD-Bundestagsabgeordneten die Tätigkeit freier Fotografen erheblich erschweren könnten.

Raabe fordert daher: „Die Betroffenen brauchen dringend Rechtsklarheit, damit sie weiter ihrer Arbeit nachgehen können. Derzeit herrscht große Unsicherheit, was künftig erlaubt und was verboten ist. Wichtig ist vor allem, dass die neue Regelung lebens- und praxisnah ausgestaltet wird.“ Er werde sich, so Raabe, in dieser Sache an Justizministerin Katarina Barley wenden.

Was zunächst wie eine unscheinbare europäische Verordnung daherkommt, hat enorme Auswirkungen auf all jene, die z.B. von öffentlichen Sport- oder Musikveranstaltungen Bilder veröffentlichen wollen. Sie müssten künftig von jedem einzelnen Abgebildeten eine schriftliche Einverständniserklärung einholen, in der Praxis quasi unmöglich.

Auf die Probleme aufmerksam gemacht hat Raabe der Bezirksvorsitzende des Bezirks Hanau/Main-Kinzig im Deutschen Journalistenverband DJV Hessen, Axel Häsler. Er erklärt die schwierige Lage: „Für die Mitarbeiter der institutionellen Presse sowie deren freie Mitarbeiter, die von der Redaktion beauftragt werden, gibt es wenig Veränderungen. Anders sieht es bei den vielen freien Fotografen, Bloggern oder Mitarbeitern von Pressestellen, Vereinen oder Verbänden aus. Freie Fotografen, die ihren Lebensunterhalt mit dem Erstellen von Fotos verdienen, werden in ihrer Arbeit stark eingeschränkt. So mancher Fotograf wird sich überlegen müssen, ob er das Risiko einer Klage eingeht, oder seinen Beruf an den Nagel hängt und sich bei der Agentur für Arbeit meldet!“.

Für Raabe ein unhaltbarer Zustand. „Ohne die vielen Freien“, so der Abgeordnete, „wäre eine Berichterstattung über das rege Vereinsleben hier bei uns im Kreis oder etwa über die Fußballspiele in den unteren Ligen doch gar nicht möglich. Da muss eine praktikable und sinnvolle Lösung her.“ Zwar seien der Datenschutz und auch das Recht am eigenen Bild selbstverständlich ein hohes Gut, aber, meint Raabe: „Die Presse- und die Meinungsfreiheit sind es auch!“.

Die schwedische Regierung hätte da einen guten Vorschlag gemacht, den er für einen gangbaren Weg halte. Demnach werde die europäische Datenschutzgrundverordnung eben nur in einem Umfang angewandt, dass sie nicht gegen die Presse- oder Meinungsfreiheit verstoße. Entsprechende Öffnungsklauseln seien in der Verordnung vorgesehen. Eine ähnliche Formulierung fordert Raabe nun auch für die Umsetzung in Deutschland.

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