Amtliche Bekanntmachung der Stadt Erlensee

Bodenrichtwerte Stand zum 01.01.2018

Der Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich des Main-Kinzig-Kreises hat in seinen Sitzungen im Februar / März 2018 gemäß § 196 Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 14 der Hessischen Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches (DVO-BauGB), in den jeweils gültigen Fassungen, die Bodenrichtwerte (durchschnittliche Lagewerte für Grund und Boden), ermittelt.

Die für den Bereich der Stadt / Gemeinde ermittelten Bodenrichtwerte liegen für die Dauer eines Monats zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Ort der Auslegung: Stadtverwaltung Erlensee, Fachbereich Bauwesen und Wirtschaftsförderung, Am Rathaus 3, 2. Stock, Raum 203.
Öffnungszeiten: Montag: 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 19:00 Uhr
Dienstag: 08:30 – 12:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag 08:30 – 16:00 (durchgehend)
Freitag 08:30 – 12:00 Uhr

Auslegungszeitraum: 07.05.2018 bis 08.06.2018

Seit Ende März werden die Bodenrichtwertdaten zur Übernahme für „Boris-Hessen“, ein Bodenrichtwertinformationssystem des Landes Hessen, aufbereitet.

Die Bodenrichtwerte 2018 können dann zeitnah unter www.boris.hessen.de von jedermann kostenfrei eingesehen werden.

Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich des Main-Kinzig-Kreises

Der Vorsitzende
gez. Dr. Andreas Schweitzer

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