Amtliche Bekanntmachung der Stadt Erlensee

Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer der Stadt Erlensee – Hebesatzsatzung –

Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15.09.2016 (GVBl. I S. 167), des § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07.08.1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794) und des § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) i. d. F. der Bekanntmachung vom 15.10.2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.11.2015 (BGBl. I S. 1834) hat die Stadtverordnetenversammlung am 14.12.2017 die folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Die Hebesätze für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A) 510 v.H.

b) für die Grundstücke
(Grundsteuer B) 510 v.H.

2. für die Gewerbesteuer 400 v.H.

§ 2

Die vorstehenden Hebesätze gelten für das Haushaltsjahr 2018.

§ 3

Diese Satzung tritt am 01.01.2018 in Kraft.

Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.

Erlensee, den 18.12.2017 Für den Magistrat
gez. Stefan Erb
Bürgermeister

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