Gemäß § 29 Abs. 5 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Erlensee vom 08.11.2012 wird nachstehend der wesentliche Inhalt der Niederschrift der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.09.2017 veröffentlicht:
1a. Mitteilungen des Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung
Stadtverordnetenvorsteher Uwe Laskowski gibt bekannt, dass er zu einer Bürgerversammlung am Mittwoch, den 01. November 2017, um 19:30 Uhr, im kleinen Saal der Erlenhalle einladen wird.
Die Tagesordnung wird lauten:
1. Information zu einer möglichen Fusion mit der Gemeinde Neuberg
2. Fragen der Anwesenden.
1b. Mitteilungen des Bürgermeisters
Es lagen keine Mitteilungen vor.
2. Anfragen
Erste Stadträtin Birgit Behr beantwortet ausführlich die Anfragen der NFE-Fraktion in Bezug auf ein Lärmgutachten mit Feinstaubmessung und in Bezug auf durchgeführte Geschwindigkeitsmessungen.
3. Hochwasserschutz in Erlensee
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 11.04.2017
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Änderungsantrag der SPD-Fraktion einstimmig an und beschließt mit 28 Ja-Stimmen bei 0 Gegenstimmen und 1 Stimmenthaltungen die Annahme des geänderten Beschlussvorschlags.
4. Errichtung von Fotovoltaikanlagen und anderen regenerativen Energiequellen auf öffentlichen Gebäuden der Stadt Erlensee
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13.09.2017
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einstimmig die Verweisung an den Bau- und Umweltausschuss.
5. Beratung und Beschlussfassung zur Aufstellung des Bebauungsplans „5. Änderung Leipziger Straße West“
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit 18 Ja-Stimmen bei 10 Gegenstimmen und 1 Stimmenthaltungen die Annahme des ursprünglichen Beschlussvorschlages.
6. Ankauf Liegenschaften Ev. Kirche – Fröbelstraße 5, 7 und 9
Dieser Tagesordnungspunkt wird von der Stadtverordnetenversammlung mit 28 Ja-Stimmen bei 0 Gegenstimmen und 1 Stimmenthaltungen angenommen.
7. Vertrag über die interkommunale Zusammenarbeit bei der Erfüllung von Aufgaben nach dem Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig die Annahme des Beschlussvorschlages.
8. Abschluss eines Konzessionsvertrages über die Wasserversorgung
Der Beschlussvorschlag wird von der Stadtverordnetenversammlung mit 25 Ja-Stimmen bei 0 Gegenstimmen und 1 Stimmenthaltung angenommen.
Erlensee, 05. Oktober 2017
Für den Magistrat
gez. Stefan Erb
Bürgermeister