Amtliche Bekanntmachung der Stadt Erlensee

Jahresfälligkeiten

Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass am

01. Juli 2017

die Jahresbeträge für Grundsteuer, Müllabfuhrgebühren und Hundesteuer fällig werden.

Bei Nichtbeachten des Fälligkeitstermins werden über Datenverarbeitung Mahnungen erstellt und Mahngebühren sowie Säumniszuschläge berechnet.

Die Steuer- und Gebührenpflichtigen werden daher gebeten, den rechtzeitigen Eingang Ihrer Zahlungen auf einem Konto der Stadtkasse Erlensee sicherzustellen.

Erlensee, den 26.06.2017

Der Magistrat
gez. Washausen
-Kassenverwalter-

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