(ea) – Kleinkrafträder und Mofas standen im Mittelpunkt einer Polizeikontrolle am Donnerstagvormittag in Gelnhausen. Obwohl erstere höchstens 45 km/h, zweitere maximal 25 km/h schnell sein dürfen, gab es am Rollenprüftstand der Polizei einige Überraschungen.
Ein Kleinkraftrad war derart getunt, dass es eine Geschwindigkeit von rund 100 km/h mühelos erreichte. Dies hatte zur Folge, dass auf den Fahrer jetzt ein Strafverfahren zukommt wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und darüber hinaus wegen eines positiv ausgefallenen Drogentests auch noch wegen des Verdachts des Fahrens unter Drogen. Außerdem war die Betriebserlaubnis des fahrbaren Unterstands erloschen.
Ähnlich erging es einem zweiten Mopedfahrer, sein Gefährt brachte es auf 80 km/h.
Insgesamt mussten innerhalb der ersten Kontrollstunden sieben Fahrer ihre Kleinkrafträdern und Mopeds stehen lassen. Die Versicherungskennzeichen wurden von den Polizeibeamten entfernt, die entsprechende Verfahren einleiteten.
Daneben wurden Gurt- und Handyverstöße bei PKW-Fahrern geahndet.
Ein PKW-Fahrer war ohne Kennzeichen unterwegs. Er gab an, das Fahrzeug gerade bei der Zulassungsstelle abgemeldet zu haben. Die direkte Fahrt nach einer erfolgten Abmeldung nach Hause ist gesetzlich erlaubt, der Fahrzeugführer muss jedoch in diesem Fall die entstempelten Kennzeichen mit sich führten, was der kontrollierte Fahrer jedoch nicht tat. Da ein durchgeführter Drogentest positiv ausfiel, musste er sich zudem einer Blutentnahme entziehen.
Insgesamt gab es bei der Kontrolle eine hohe Trefferquote im Bereich der kontrollierten Zweiräder: viele erreichten eine für sie nicht zugelassene Geschwindigkeit, was bei den Fahrern nun für einiges Nachdenken sorgen sollte.
Auf dem Titelfoto: Auf dem Rollenprüfstand wird geprüft, ob das Moped die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreitet
Bericht und Fotos: Markus Sommerfeld