In einem Testament kann man unter anderem regeln, wer Erbe oder Vermächtnisnehmer wird. Mit einer passgenauen Planung lässt sich das Vermögen durch geschickte Kombination von Erbeinsetzung und Vermächtnissen so in die nächste Generation übertragen, dass möglichst wenig und manchmal gar keine Erbschaftsteuer entsteht. Auch eine Vermögensübertragung zu Lebzeiten kann steuerlich interessant sein.
Bei Fragen zu diesem Thema sprechen Sie mich gerne an.
Mit den besten Wünschen für das neue Jahr,
Ihr Michael Ludwig
Steuerberater I Geschäftsführer
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
Fachberater für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung (DStV e.V.)
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