Steuern auf den Punkt gebracht

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Bisher waren unter anderem Kosten für den Schornsteinfeger, die Heizungswartung oder andere Lohnkosten aus Handwerkerrechnungen als sog. haushaltsnahe Dienstleistungen in der Einkommensteuererklärung abzugsfähig. Eine Entscheidung des Hessischen Finanzgerichts vom 01.02.2017 hat den Begriff „haushaltsnahe Dienstleistungen“ auf den Hundegassi-Service ausgedehnt.

Die Kosten für das „Gassi gehen“ eines haushaltszugehörigen Hundes durch einen Dienstleister, soweit dieser eine Rechnung stellt und per Überweisung bezahlt wird, sind demnach als haushaltsnahe Dienstleistungen abziehbar. Bei Fragen hierzu sprechen Sie uns gerne an!

Julia.Catena@steuerkanzlei-ludwig.com

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