Ausgaben für den Winterdienst sind steuerlich abzugsfähig
Der Leiter der örtlichen Beratungsstelle im Lohnsteuerberatungsverund e. V. in Erlensee, Herr Sebastian Herchenröther, weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass die Kosten für den Winterdienst als haushaltsnahe Dienstleistungen vom Finanzamt anerkannt werden. Sie erhalten vom Finanzamt hierfür eine Erstattung von 20 % des Rechnungsbetrags. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie eine Rechnung hierüber erhalten haben und diese auch unbar von Ihnen bezahlt wurde.
Weitere Informationen finden Sie auch unter www.steuerverbund-erlensee.de