Freiwillige Steuererklärung für 2013 noch vor dem Jahresende 2017 einreichen
Der Leiter der örtlichen Beratungsstelle im Lohnsteuerberatungsverbund e. V. in Erlensee, Herr Sebastian Herchenröther, weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass nicht alle Steuerpflichtigen verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben. Hierzu gehören Arbeitnehmer mit der Steuerklasse I und Ehepaare mit der Steuerklassenkombination IV/IV. Eine freiwillige Abgabe der Steuererklärung lohnt sich in vielen Fällen und ist für das Jahr 2013 noch bis zum Jahresende 2017 möglich. Alle Arbeitnehmer, die hohe Kosten für ihre Fahrten zum Arbeitgeber, für ihre Auswärtstätigkeit, hinsichtlich der Sonderausgaben oder für haushaltsnahe Dienstleistungen / Handwerkerleistungen haben, sollten daher schnellstmöglich ihre Steuererklärungen (ab 2013) beim Finanzamt einreichen.
Weitere Informationen finden Sie auch unter www.steuerverbund-erlensee.de