Einmalzahlungen aus einer Pensionskasse sind in vollem Umfang steuerpflichtig
Der Leiter der örtlichen Beratungsstelle im Lohnsteuerberatungsverbund e. V. in Erlensee, Herr Sebastian Herchenröther, weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass der BFH in seinem neuen Urteil vom 20.09.2016, X R 23/15, klargestellt hat, dass die Kapitalauszahlungen aus einer Pensionskasse keine außerordentlichen Einkünfte sind. Die Fünftelregelung ist daher nicht anwendbar. Die Einmalzahlung kann somit nicht ermäßigt besteuert werden.
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