Sebastian Herchenröther informiert

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Renovierung der Einbauküche in der vermieteten Wohnung?


Der Leiter der örtlichen Beratungsstelle im Lohnsteuerberatungsverbund e. V. in Erlensee, Herr Sebastian Herchenröther, weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass der BFH in seinem neuen Urteil IX R 14/15 seine Rechtsprechung dahingehend geändert hat, dass die einzelnen Elemente einer Einbauküche ein eigenständiges und zudem einheitliches Wirtschaftsgut mit einer Nutzungsdauer von 10 Jahren sind. Die Kosten der Renovierung der Einbauküche in einer vermieteten Wohnung müssen somit über 10 Jahre abgeschrieben werden.

Weitere Informationen finden Sie auch unter www.steuerverbund-erlensee.de