Freiwillige Steuererklärung 2012 noch vor dem Jahresende einreichen
Der Leiter der örtlichen Beratungsstelle im Lohnsteuerberatungsverbund e. V. in Erlensee, Herr Sebastian Herchenröther, weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass nicht alle Steuerpflichtigen verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben. Hierzu gehören die Arbeitnehmer mit der Steuerklasse I und Ehepaare mit der Steuerklassenkombination IV / IV.
Eine freiwillige Abgabe der Steuererklärung lohnt sich in vielen Fällen und ist für 2012 noch bis zum Jahresende 2016 möglich. Alle Arbeitnehmer, die hohe Kosten für ihre Fahrten zum Arbeitgeber, für ihre Auswärtstätigkeit, hinsichtlich der Sonderausgaben oder für haushaltsnahe Dienstleistungen/ Handwerkerleistungen haben, sollten daher schnellstmöglich ihre Steuererklärungen (ab 2012) beim Finanzamt einreichen.
Weitere Informationen finden Sie auch unter www.steuerverbund-erlensee.de