Rentenerhöhung ab dem 01.07.2017 – Die Zahl der steuerpflichtigen Rentner steigt weiter
Der Leiter der örtlichen Beratungsstelle im Lohnsteuerberatungsverbund e. V. in Erlensee, Herr Sebastian Herchenröther, weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass Renten fast ausnahmslos steuerpflichtig sind. Für Neurentner, die 2017 erstmals eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten, beträgt der Besteuerungsanteil 74 %. Bei einem Alleinstehenden führt dies 2017 bereits ab einer Jahresrente i. H. v. € 13.966 Euro zur Verpflichtung, eine Steuererklärung abzugeben.
Sollten Sie zusätzlich weitere Einnahmen aus privaten Renten, Betriebsrenten, Vermietung oder aus einem Nebenjob haben, sind Sie immer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.
Warten Sie nicht bis das Finanzamt Sie auffordert. Lassen Sie sich beraten, ob in Ihrem Fall eine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung besteht.
Weitere Informationen finden Sie auch unter: www.steuerverbund-erlensee.de