Frist verpasst? – Abgabefrist für die Steuererklärung 2015 war der 31.05.2016
Der Leiter der örtlichen Beratungsstelle im Lohnsteuerberatungsverbund e. V. in Erlensee, Herr Sebastian Herchenröther, weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass die Abgabefrist für die Steuererklärung 2015 nicht für alle Steuerpflichtigen gilt. Sie gilt insbesondere nicht für Steuerpflichtige, die freiwillig eine Steuererklärung abgeben. Diese können sich vier Jahre Zeit mit der Abgabe lassen. Bis zum Jahresende 2016 können sie sogar noch die Steuererklärung für 2012 einreichen! Die Steuererklärung 2015 können sie noch bis zum 31.12.2019 abgeben.
Steuerpflichtige, die verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben, erhalten eine Fristverlängerung, wenn sie sich in einem Lohnsteuerhilfeverein beraten lassen. Zur Abgabe verpflichtet sind Steuerpflichtige, die mehr als 410 Euro an positiven Einkünften z. B. aus der Vermietung einer Wohnung und / oder ausländischer Kapitalerträge erzielen und / oder Lohnersatzleistungen wie Eltern-, Kurzarbeiter-, Arbeitslosen- oder Krankengeld erhielten. Ehegatten sind zur Abgabe verpflichtet, wenn die Steuerklassen V, VI oder iV Faktor angewandt worden sind. Arbeitnehmer, die einen Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal (für Werbungskosten, Verluste aus Vermietung und Verpachtung) haben eintragen lassen, müssen ebenfalls eine Steuererklärung abgeben.
Weitere Informationen finden Sie auch unter www.steuerverbund-erlensee.de