Der Leiter der örtlichen Beratungsstelle im Lohnsteuerberatungsverbund e. V. in Erlensee, Herr Sebastian Herchenröther, weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass Renten fast ausnahmslos steuerpflichtig sind.
Für Rentner, die 2015 erstmals eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten haben, beträgt der Besteuerungsanteil 70 %. Bei einem Alleinstehenden führt dies bereits ab einer monatlichen Rente von 1.200 Euro zur Verpflichtung, eine Steuererklärung abzugeben. Sollten Sie zusätzlich weitere Einnahmen aus privaten Renten, Betriebsrenten, Vermietung oder einem Nebenjob haben, sind Sie immer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.
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