Finanzaufsicht erschwert Bargeldeinzahlungen: Bargeldeinzahlungen ab 10.000 Euro künftig nur mit Herkunftsnachweis möglich

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Wer ab 8. August 2021 über 10.000 Euro in bar auf sein Konto einzahlen will, muss belegen, woher das Geld stammt. Bei Bareinzahlungen von Gelegenheitskunden, etwa Kunden ohne eigenes Konto bei der Bank, liegt die Nachweisschwelle bereits bei 2.500 Euro. Bestimmte Kundengruppen, wie etwa Einzelhändler, die regelmäßig Bargeld einzahlen, fallen nicht unter die Neuregelung. Darauf weist die Sparkasse Hanau hin.

Diese Neuregelung ist das Ergebnis von verschärften Auslegungs- und Anwendungshinweisen zum Geldwäschegesetz, die die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vorgelegt hat. Die neuen BaFin-Vorschriften sind für sämtliche Kreditinstitute in Deutschland bindend.

Alle Banken und Sparkassen sind künftig bei Bareinzahlungen ab 10.000 Euro verpflichtet, Informationen über die Herkunft des Geldes einzuholen. Ein aussagekräftiger Beleg kann ein Kontoauszug einer anderen Bank sein, aus dem eine entsprechende Barauszahlung hervorgeht. Auch ein Schenkungsvertrag, eine vom Nachlassgericht eröffnete Verfügung oder ein Beleg über einen Auto- oder Edelmetallverkauf genügen den Anforderungen.

Kunden der Sparkasse Hanau können auch weiterhin uneingeschränkt die Einzahlungsautomaten nutzen. Wird allerdings die Einzahlungsgrenze von 10.000 Euro überschritten, muss ein Herkunftsnachweis nachgereicht werden. Auch bei Einzahlungen an der Kasse gilt, dass ein fehlender Herkunftsnachweis nachträglich vorgelegt werden muss. Wird der Herkunftsnachweis in angemessener Frist nicht vorgelegt, können behördliche Maßnahmen eingeleitet werden.