Die Sparkasse Hanau unterstützt mit Hilfs- und Förderkrediten Unternehmen und Selbstständige, die von der Corona-Krise betroffen sind. So sind über die Sparkasse Hanau Anträge an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) möglich, die ihre bestehenden Programme erweitert hat.
„Wir leisten unseren Beitrag, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zu begrenzen und stehen aktuell besonders unseren Firmen- und Gewerbekunden zur Seite“, sagt Dr. Ingo Wiedemeier, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Hanau.
Der Sparkasse Hanau ist es wichtig, dass die Hilfen möglichst schnell und wirksam bei den Betroffenen ankommen. „Neben dem Tagesgeschäft und trotz der Einschränkungen durch die Pandemie haben unsere Beraterinnen und Berater annähernd 500 Gespräche allein mit Gewerbekunden zur Bewältigung der Corona-Krise geführt“, erklärt Wiedemeier.
Da die Herausforderungen für die Kundenberaterinnen und -berater derzeit extrem hoch sind, habe man die personellen Ressourcen weiter ausgebaut und leiste entsprechende Mehrarbeit in den stark betroffenen Bereichen wie der Kreditabteilung.
Als zusätzliche Maßnahme hat die Sparkasse Hanau die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreditabteilung auf verschiedene Standorte aufgeteilt, um in jedem Falle arbeitsfähig zu bleiben. Aus diesem Grunde ist das BeratungsCenter Bruchköbeler Landstraße weiterhin für den Kundenverkehr geschlossen. Auch die Filialen Mittelbuchen, Ronneburg und Roßdorf bleiben vorläufig geschlossen, um das Infektionsrisiko zu minimieren und die personellen Ressourcen stärker zu bündeln. Die Hygienevorschriften und Abstandsvorgaben lassen nur eine bestimmte Anzahl an Kunden in den Räumen der Sparkasse zu. „Für das verständnisvolle und umsichtige Handeln unserer Kunden in den auftretenden Warteschlangen bedanke ich mich auch im Namen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehr. All diese Maßnahmen werden uns sicher noch einige Zeit begleiten“, so der Sparkassenchef.
Die befristete Aussetzung der Tilgung ist ebenfalls eine Komponente, die zur Anwendung kommt. Damit erhalten die Firmen Liquiditätsfreiräume, um die aktuelle Phase überbrücken zu können. „Es ist uns wichtig, schnell und unbürokratisch zu helfen und die lokale Wirtschaft zu unterstützen“, sagt Wiedemeier und betont: „Die Sparkasse ist Hauptfinanzierer des Mittelstandes. Wir nehmen unsere besondere Verantwortung gegenüber den Unternehmen und der regionalen Wirtschaft sehr ernst.“
Darüber hinaus vermittelt die Sparkasse auch die von der Bundesregierung bereitgestellten Hilfen. Diese Mittel können die Unternehmen über die Sparkasse Hanau bei der KfW oder der Wirtschafts- und Infrastrukturbank (Wi-Bank) Hessen anfordern.
Die KfW hat ihre bestehenden Programme für Liquiditätshilfen ausgeweitet, um Unternehmen den Zugang zu günstigen Krediten zu erleichtern. Darunter sind der KfW-Unternehmerkredit für Bestandsunternehmen, der ERP-Gründerkredit-Universell sowie die Liquiditätshilfe für kleine und mittlere Unternehmen in Hessen der Wi-Bank.
Darüber hinaus hat die KfW ein zusätzliches Kreditprogramm, den KfW-Schnellkredit, aufgelegt. Unternehmen mit 11 bis 50 Mitarbeitern können bis zu 500.000 Euro Kredit beantragen, ab 51 Vollzeitbeschäftigten sind bis zu 800.000 Euro möglich. Der Kreditbetrag ist begrenzt auf maximal 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019 des Unternehmens.
Für die Kredite sind drei Prozent Zinsen zu zahlen. Tilgungen beziehungsweise Sondertilgungen sind jederzeit möglich. Es wird keine Vorfälligkeitsentschädigung erhoben. Als Kreditlaufzeit sind zehn Jahre vorgesehen – mit zwei tilgungsfreien Jahren. Dabei übernimmt die KfW 100 Prozent der Haftung. Für den Schnellkredit werden keine Risikoprüfung und keine zusätzlichen Sicherheiten des Kreditnehmers verlangt. Für Kreditanträge können sich Sparkassen-Kunden an die Sparkasse Hanau wenden.
Für Solo-Selbständige und Kleinstunternehmen hat das Land Hessen ein Hilfsprogramm aufgelegt. „Hier geht es um Kundengruppen, bei denen vor allem Zuschüsse wirksam sind und mit Krediten nur im Ausnahmefall geholfen werden kann“, so Wiedemeier.
Unternehmen mit bis zu fünf Mitarbeitern erhalten 10.000 Euro, Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern 20.000 Euro und Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern 30.000 Euro. Die Anträge hierzu können beim Regierungspräsidium Kassel gestellt werden.