Steuern auf den Punkt gebracht

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Die Bezeichnung „Testamentsvollstrecker“ hört sich zunächst einmal wenig vertrauenseinflößend an. Doch das irritiert – der Testamentsvollstrecker ist nämlich gerade die Vertrauensperson, die in einem Testament zum Verwalter oder Abwickler des Nachlasses bestimmt wird. Hiermit ist sichergestellt, dass mit dem Nachlass genau das passiert, was die Verstorbenen gewollt haben.

Eine Testamentsvollstreckung bietet sich an, um beispielsweise (minderjährigen) Enkeln oder Kindern Unterstützung bei den zahlreichen zu erledigenden Aufgaben an die Hand zu geben. In nahezu allen denkbaren Fallkonstellationen kann der Testamentsvollstrecker die Abwicklung des Nachlasses übernehmen und zum Beispiel die Immobilien veräußern und Vermächtnisse erfüllen. Das verbleibende Vermögen wird danach an die Erben ausgekehrt.

Wenn ich als Steuerberater zum Testamentsvollstrecker bestimmt werde, helfe ich bereits zu Lebzeiten mit, die gesamte Nachlassplanung auch steuerlich zu optimieren. Ein beruhigendes Gefühl, wenn man weiß, dass die eigenen Vorstellungen und Wünsche auch über das eigene Ableben hinaus erfüllt werden. Finden Sie nicht auch?

Ihr Michael Ludwig

Steuerberater
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)
Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)
Fachberater für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung (DStV e.V.)

Michael.Ludwig@steuerkanzlei-ludwig.com
http://www.steuerkanzlei-ludwig.com