(ms/ea) – Bei kürzlich durchgeführten Verkehrskontrollen in Langenselbold und Nidderau wurden von der Polizei 46 Verkehrsordnungswidrigkeiten geahndet. Außerdem wurden zwei Fahrten unter Einfluss von Alkohol und eine unter Einfluss berauschender Mittel festgestellt. Bezüglich des neuen Tetrahydrocannabinol (THC)-Grenzwerts sollten Verkehrsteilnehmer allerdings folgendes beachten:
Wie Polizeioberkommissar Maximilian Balzer erläuterte, wurde im August durch den Gesetzgeber ein Grenzwert von 3,5 ng/ml im Blut neu festgelegt. Wenn ein Fahrzeugführer bei einer Verkehrskontrolle positiv auf THC getestet wird, muss dieser generell eine Blutentnahme über sich ergehen lassen, damit die Konzentration im Blut analytisch festgestellt werden kann, denn das Testequipment kann nur qualitativ aber nicht quantitativ die THC-Konzentration feststellen.
Im übrigen gilt:
Wer vorsätzlich oder fahrlässig mit 3,5 ng/ml THC oder mehr Auto fährt, riskiert in der Regel 500 Euro, einen Monat Fahrverbot und zwei Punkte. Wird dazu noch Alkohol getrunken, drohen in der Regel 1000 Euro Buße, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte.
Wie bei Alkohol gilt in der zweijährigen Führerschein-Probezeit und für Fahrer unter 21 Jahren ein Cannabis-Verbot.
„Am besten, man verzichtet komplett sowohl auf Alkohol als auch auf berauschende Mittel beim Autofahren“, empfiehlt Polizeioberkommissar Maximilian Balzer abschließend.
Bericht und Fotos: Markus Sommerfeld