Kontrollen auf Weihnachtsmärkten: Messerverbot und Konsumverbot von Cannabis im Fokus – Weihnachtsmarkt-Wache in Hanau

(pm/ea) – Weihnachtsmärkte im ganzen Land öffnen ihre Pforten für die Besucherinnen und Besucher. Die Hessische Polizei verstärkt zum Beginn der festlichen Saison ihre Sicherheitsmaßnahmen – auch im Bereich des Polizeipräsidiums Südosthessen.

Die Märkte in den großen Städten Offenbach und Hanau haben vor wenigen Tagen bereits begonnen, andere Weihnachtsmärkte in der Region wie etwa in Seligenstadt oder auch in den anderen Orten im Zuständigkeitsbereich beginnen in Kürze oder finden nur an wenigen Tagen statt.

Die örtlich zuständigen Polizeidienststellen werden zum Teil mit Unterstützung des Hessischen Polizeipräsidiums Einsatz auch in diesem Jahr wieder mit Einsatzkräften vor Ort sein und die verschiedenen Weihnachtsmarktgelände deutlich sichtbar bestreifen – sowohl uniformiert als auch in zivil. Hierzu zählen beispielsweise eine erhöhte polizeiliche Präsenz an den zum Teil stark frequentierten Örtlichkeiten sowie Personen- und Fahrzeugkontrollen.

Ein Augenmerk werden die eingesetzten Beamtinnen und Beamten auch auf Messer und gefährliche Gegenstände haben, damit diese erst gar nicht auf den Weihnachtsmarkt gelangen. Anlass hierzu ist die jüngst auf Bundesebene beschlossene Ausweitung des Verbots des Mitführens von Messern auf öffentlichen Veranstaltungen. Demnach ist das Mitführen von Messern jeder Art auf Weihnachts- und Adventsmärkten grundsätzlich verboten. Dementsprechend wird die Polizei selbstverständlich die Einhaltung des allgemeinen Messerverbots mit in die Kontrollen einfließen lassen. Auch verhaltensauffällige Personen werden schon während des Zulaufs zum Weihnachtsmarkt anlassbezogen kontrolliert.

„Unsere oberste Priorität ist die Sicherheit der Besucher. Weihnachtsmärkte sollen ein Ort der Besinnlichkeit und Freude sein. Messer und andere gefährliche Gegenstände haben auf solchen Veranstaltungen nichts verloren“, stellt Polizeipräsident Daniel Muth klar. „Wir setzen auf präventive Maßnahmen und werden im Rahmen unserer Möglichkeiten die Einhaltung der Gesetze konsequent sicherstellen.“

Auch Verstöße gegen das Konsumverbot von Cannabis in den Bereichen von Weihnachtsmärkten, die sich in Fußgängerzonen befinden, werden entsprechend überwacht. Demnach ist dort der Konsum zwischen 7 und 20 Uhr per se gesetzlich verboten. Und auch der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen ist untersagt.

Die Polizei weist darauf hin, dass bei Verstößen gegen das Messerverbot oder das Konsumverbot von Cannabis Bußgelder oder sogar strafrechtliche Konsequenzen drohen. „Wir werden diese Kontrollen sowohl gezielt als auch stichprobenartig durchführen, um auch dadurch die Sicherheit auf den Weihnachtsmärkten zu gewährleisten“, so der Behördenleiter.

Für den Hanauer Weihnachtsmarkt am Marktplatz wird sogar eine Weihnachtsmarkt-Wache eingerichtet, die sowohl von Kräften der Stadtpolizei, als auch der Landespolizei besetzt ist. Die Präsenzzeiten der Landespolizei während der Zeit des Weihnachtsmarktes in der Stadtwache im Rathaus sind: Montag bis Samstag von 17 bis 21 Uhr und Sonntag von 13 bis 21 Uhr.

Das Polizeipräsidium Südosthessen wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern einen fröhlichen und friedlichen Besuch der Weihnachtsmärkte in der Region sowie eine schöne Vorweihnachtszeit.

 

Foto: PPSOH

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