Offener Brief der Hessischen Partnerschaften für Demokratie an Bundesministerin Lisa Paus

(pm/ea) – Ende Oktober haben kurzfristig 14 Hessische Partnerschaften für Demokratie ab Januar 2025 seitens des Bundesministeriums keine Förderung mehr in Aussicht gestellt bekommen. Seit 8 Jahren wird z.B. die „Partnerschaft für Demokratie! Erlensee & Rodenbach“, im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie Leben!“ gefördert.

Die sehr hohen qualitativen Standards und die im ständigen Ausbau begriffene Netzwerkarbeit der Partnerschaft für Demokratie Erlensee & Rodenbach stehen somit innerhalb kürzester Zeit ungesteuert vor dem Aus. Die betroffenen Hessischen Partnerschaften für Demokratie können die Entscheidung des Ministeriums, keine erneute Förderung zu bewilligen, schwerlich hinnehmen. Nunmehr haben einige der, von der Kürzung betroffenen Hess. Partnerschaften für Demokratie einen Offenen Brief an die Bundesministerin Lisa Paus geschrieben, den sie gleichermaßen auch der Öffentlichkeit präsentieren. Ihre Forderung dabei:

“Um die erfolgte Investition der bisherigen Arbeit strukturell abzusichern, bedarf es der Weiterförderung und mindestens zwei weiterer Jahre, damit eine Umstrukturierung bzw. Überführung der Netzwerke überhaupt möglich ist” so die Unterzeichnenden. „Wir fordern die verantwortlichen Stellen im Ministerium auf, die Ablehnung zu begründen und die Entscheidung zur Ablehnung einer weiteren Förderung im Hinblick auf die nachhaltige Verwendung von Haushaltsmitteln erneut zu überprüfen.“

Offener Brief an Bundesministerin Lisa Paus

Mind. 14 hessische Partnerschaften plötzlich vor dem AUS

Sehr geehrte Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Lisa Paus,
wir als hessische Partnerschaften für Demokratie sind irritiert und enttäuscht von der Vorgehensweise Ihres Hauses bei der Vergabe von Förderungen für die anstehende Förderperiode des erfolgreichen Bundesprogramms “Demokratie leben!”.

Durch Ihr Bundesprogramm werden in Deutschland Städte, Gemeinden und Landkreise unterstützt, im Rahmen von lokalen Partnerschaften für Demokratie Handlungskonzepte zur Förderung von Demokratie und Vielfalt zu entwickeln. Dabei arbeiten Verantwortliche aus örtlicher Politik und Verwaltung sowie Engagierte aus der Zivilgesellschaft – aus Vereinen und Verbänden über Kirchen bis hin zu bürgerschaftlich Engagierten – zusammen und entwickeln gemeinsam auf die konkrete Situation vor Ort abgestimmte Projekte zur Förderung einer solidarischen Bürgergesellschaft.

Bisher geförderte Partnerschaften haben sich konsequenterweise per Interessensbekundung für die Fortsetzung ab 1.1.25, der immer wichtiger werdenden Demokratieförderung, beworben. Wider bisheriger Verlautbarungen hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mind. 14 Hessischer Partnerschaften teilweise nur mit einer Statusänderung im digitalen Antragsportal darüber informiert, dass eine Ablehnung durch Ihr Haus verschickt worden sei. Mitnichten haben die Partnerschaften zumindest ein Ablehnungsschreiben oder gar eine inhaltliche Begründung über die Ablehnung der Fortführung der bisher sehr erfolgreichen Demokratiearbeit erhalten.

Die Ablehnung trifft alle engagieren Bürger:innen in allen Partnerschaften sehr hart. Mit ihren Netzwerken haben die Partnerschaften in Kooperation mit generationsübergreifenden Zielgruppen durchgehend alle Phänomene der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit zum Abbau von Diskriminierung und zur Stärkung einer Kultur der Vielfalt gemäß den Leitlinien des Bundesprogramms durchgeführt.

Auf Grundlage dieser erfolgreichen Projektarbeit sind alle Akteure von einer erneuten Förderung ausgegangen. Viele Projektträger haben bereits jetzt Ideen für Projekte im kommenden Jahr an die Teams der Koordinierungs- und Fachstellen herangetragen. Diese entwickelten Projekte stehen für eine aktive solidarische Bürgergesellschaft und sind im ständigen Ausbau begriffen.
Die Kinder, Jugendlichen sowie Erwachsene jeden Alters in allen betroffenen Partnerschaften für Demokratie können diese intransparente Entscheidung des Ministeriums, keine erneute Förderung zu bewilligen, schwerlich hinnehmen. Die Bedingungen für eine erneute Förderung sind angesichts der nachweislich qualitativ hochwertigen Arbeit in den letzten Jahren mehr als erfüllt. Projekte für das nächste Jahr sind bereits auf Basis ehrenamtlicher Vorleistung der Projektträger vorbereitet und bedürfen der weiteren Förderung.

Von 2015 bis Ende dieses Jahres hat der Bund im Rahmen des Bundesprogramms “Demokratie leben!” über 1,2 Mrd. Euro für den Aufbau von Strukturen und die Förderung von Projekten zur Stärkung der Demokratie, Vielfalt und dem Abbau extremistischer Tendenzen sowie Diskriminierung investiert. Das aktuelle Verhalten ihres Hauses bei der Vergabe der Förderungen für die Förderperiode ab 2025 gefährdet akut den nachhaltigen Erfolg der eingesetzten Ressourcen.

Wir haben Verständnis dafür, dass Bundesprogramme sich weiterentwickeln und Schwerpunkte sowohl inhaltlich als auch räumlich verschoben werden. Das Bundesprogramm hat es sich jedoch zur Aufgabe gemacht, Partner der Zivilgesellschaft zu sein und Strukturen zu schaffen welche nachhaltig auch ohne Förderung existieren können. Um genau diese nachhaltige Wirksamkeit sicherzustellen, hätte es einer transparenten Kommunikation Ihres Hauses bedurft, damit die betroffenen Partnerschaften bis Ende dieses Jahres in Kooperation mit allen Beteiligten an Lösungen nach dem Förderende hätten arbeiten können. Diese Möglichkeit wurde aufgrund der zeitlichen Ausgestaltung des Interessensbekundungsverfahrens und der bis heute nicht nachzuvollziehenden Neuausrichtung des Bundesprogramms den Partnerschaften nicht eingeräumt.

Um Investition der bisherigen Arbeit strukturell abzusichern, bedarf es der Weiterförderung und mindestens zwei weiterer Jahre, damit eine Umstrukturierung bzw. Überführung der Netzwerke überhaupt möglich ist und die Wirksamkeit der aufgewendeten Mittel nicht zu großen Teilen plötzlich verpufft. Wir fordern Sie, bzw. Ihr Ministerium dazu auf, die Ablehnungen zum einen zu begründen und zum anderen die Entscheidung zur Ablehnung einer weiteren Förderung im Hinblick auf die nachhaltige Verwendung von Haushaltsmitteln erneut zu überprüfen und die für die Sicherung der Nachhaltigkeit notwendigen Förderbescheide zu erteilen.

 

 

 

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